BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Wir stehen mit unseren vielfältigen Maßnahmen gerne für Unternehmen und Firmen zur Verfügung.

Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V bedeutet Vorbeugen und Reduzieren arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates.

Wir können die Betreuung im Unternehmen vor Ort oder in unseren Räumen (Physiotherapie-Praxis & Pilates-Studio) sowie beim Gruppentraining / Team im Schloss Crassenstein anbieten.

Unsere Maßnahmen entsprechen den Kriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des § 20a SGB V (betriebliche Gesundheitsförderung) und können dadurch gemäß § 3 Nr. 34 EStG (Einkommensteuergesetz) berücksichtigt werden.

Sprechen Sie uns an und wir werden die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gerne unterstützen.